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   BSG, 23.03.1995 - 13 RJ 57/94   

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https://dejure.org/1995,16039
BSG, 23.03.1995 - 13 RJ 57/94 (https://dejure.org/1995,16039)
BSG, Entscheidung vom 23.03.1995 - 13 RJ 57/94 (https://dejure.org/1995,16039)
BSG, Entscheidung vom 23. März 1995 - 13 RJ 57/94 (https://dejure.org/1995,16039)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Übergangsgeld - Versicherungspflicht - Beitragszahlung - Streitgegenstand - Rechtsschutzbedürfnis - Aussetzung des Verfahrens - Eigentumsschutz - Vertrauensschutz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Gewährung einer höheren Erwerbsunfähigkeits(EU)-Rente; Berücksichtigung eines späteren Versicherungsfalles der EU ; Anrechnung weiterer Beitragszeiten für die Dauer des Bezugs von Übergangsgeld (Übg)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 15/83

    Verfassungswidrigigkeit des § 120 Abs. 1 AFG

    Auszug aus BSG, 23.03.1995 - 13 RJ 57/94
    Das Bundesverfassungsgericht ( BVerfG ) hat ein Eigentum an Sozialleistungen - und dazu gehört auch die Zahlung oder Anrechnung von Beiträgen durch den Rehabilitationsträger - nur anerkannt, wenn die Leistung - dem einzelnen als privatnützig zugeordnet ist, - auf nicht unerhebliche Eigenleistung beruht und - der Sicherung seiner Existenz dient (BVerfGE 76, 220, 236; 74, 203, 213; 72, 9, 19 jeweils mwN).
  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BSG, 23.03.1995 - 13 RJ 57/94
    Das Bundesverfassungsgericht ( BVerfG ) hat ein Eigentum an Sozialleistungen - und dazu gehört auch die Zahlung oder Anrechnung von Beiträgen durch den Rehabilitationsträger - nur anerkannt, wenn die Leistung - dem einzelnen als privatnützig zugeordnet ist, - auf nicht unerhebliche Eigenleistung beruht und - der Sicherung seiner Existenz dient (BVerfGE 76, 220, 236; 74, 203, 213; 72, 9, 19 jeweils mwN).
  • BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG

    Auszug aus BSG, 23.03.1995 - 13 RJ 57/94
    Das Bundesverfassungsgericht ( BVerfG ) hat ein Eigentum an Sozialleistungen - und dazu gehört auch die Zahlung oder Anrechnung von Beiträgen durch den Rehabilitationsträger - nur anerkannt, wenn die Leistung - dem einzelnen als privatnützig zugeordnet ist, - auf nicht unerhebliche Eigenleistung beruht und - der Sicherung seiner Existenz dient (BVerfGE 76, 220, 236; 74, 203, 213; 72, 9, 19 jeweils mwN).
  • BSG, 18.07.1989 - 10 RKg 22/88

    Anwendung des Begriffs deutscher Volkszugehöriger aus § 6 BVFG im

    Auszug aus BSG, 23.03.1995 - 13 RJ 57/94
    Die Entscheidung über die gesamten Kosten des Verfahrens bleibt dem LSG vorbehalten (vgl BSG SozR 5870 § 2 Nr. 62).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus BSG, 23.03.1995 - 13 RJ 57/94
    Auch bei Vorliegen dieser Voraussetzungen bleiben dem Gesetzgeber noch Regelungsspielräume zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme und zu deren sachgerechtem Umbau (vgl ua BVerfGE 75, 78).
  • BSG, 29.06.1984 - 4 RJ 53/83

    Rentenversicherung - Versicherungsrente - Feststellung des Zeitpunktes des

    Auszug aus BSG, 23.03.1995 - 13 RJ 57/94
    Diese Festlegung ist nämlich selbständig bindungsfähig ( BSG SozR 1500 § 54 Nr. 61).
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